Gewässerrandstreifen in Stadt und Landkreis Landshut

Die Begehung und Einstufung der Gewässer in Stadt und Landkreis Landshut durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, hinsichtlich der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens gem. Art.16 (2) BayNatSchG ist abgeschlossen. Seit Oktober 2021 wurden mehr als 1.900 km Gewässer III. Ordnung kartiert.

Die Ergebnisse, alle Gewässer an denen zukünftig Gewässerrandstreifen angelegt werden müssen, wurden vom 20.02. - 03.04.2024 gemeindeweise auf unserer Homepage vorab veröffentlicht. Während dieses Zeitraums haben wir Hinweise und Anfragen entgegengenommen. Wir bedanken uns für alle eingegangenen Rückmeldungen.

Aktuell wird die vorläufige Gewässerrandstreifenkulisse überarbeitet und abschließend nochmal überprüft. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die überarbeitete und verbindliche Kulisse der Gewässerrandstreifen an Gewässern III. Ordnung nach dem Naturschutzgesetz (Art.16 BayNatSchG) für Stadt und Landkreis Landshut wird ab dem 01.07.2024 im UmweltAtlas Bayern veröffentlicht.

Gewässer mit einer möglichen Gewässerrandstreifenplicht nach § 38a WHG werden für Stadt und Landkreis Landshut ebenfalls ab dem 01.07.2024 im UmweltAtlas Bayern dargestellt. Weitere Gewässer, die gesetzlich keinen Randstreifen benötigen, sind im UmweltAtlas nicht gesondert zu sehen. Die Hinweiskulisse wird nur bis zu einem Maßstab von 1:3.000 dargestellt.

Für Hinweise und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung poststelle@wwa-la.bayern.de.

Informationsveranstaltungen

Informationsveranstaltungen (Workshops) für Gemeindevertreter, BBV-Mitglieder, Vertreter von Naturschutzverbänden sowie Fischereivereinen aber auch weitere interessierte Personen wurden am 20., 21. und 23. Februar 2024 online durchgeführt.


Alphabetische Auflistung nach Gemeinden

HINWEIS:

  • Karten zeigen ausschließlich gewässerrandstreifenpflichtige Gewässer nach BayNatSchG
  • Künstliche Gewässer und Verrohrungen werden nicht dargestellt
  • Gewässerrandstreifenpflichtige Gewässer nach §38a WHG (Hangneigung) werden nicht dargestellt


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Zusatzinformationen für Betroffene:

Alle ausgewiesenen Gewässerabschnitte in Stadt und Landkreis Landshut wurden vor der Einstufung begangen und fotodokumentarisch kartiert. Die fachliche Bewertung erfolgte anhand einer bayernweiten einheitlichen Vorgehensweise.

Informationen zu häufigen Fragestellungen:

  • Den Status eines natürlichen Baches (und damit eines randstreifenpflichtigen Gewässers) verliert das Gewässer auch dann nicht, wenn es begradigt, umverlegt/umgeleitet oder befestigt wurde.
  • Technische und künstliche Einleitungen wie z.B. Drainage, Kleinkläranlagen, Straßenentwässerung, die in einen natürlichen Graben entwässern, entbinden nicht von einer Randstreifenpflicht des natürlichen Gewässers
  • Ebenfalls besteht eine Randstreifenpflicht bei natürlichen Gewässern, die nur zeitweise bzw. periodisch wasserführend sind (z. B. im Sommer trockenfallen) und bei denen eine Gewässersohle erkennbar ist (kiesig, erdig, schlammig, …).
  • Ein "Grüner Graben" (= kein Gewässerrandstreifen) führt in der Regel so selten Wasser, dass sich gewässertypische Eigenschaften nicht ausreichend ausbilden können. Der "Grüne Graben" kennzeichnet sich deshalb dadurch, dass hier keine Gewässersohle erkennbar ist. Stattdessen liegt ein klarer Grasbewuchs vor.
  • Wenn ein Antwortschreiben des Wasserwirtschaftsamts auf ein Anschreiben vorliegt, ist dieses Schreiben für den Adressaten verbindlich und kann z.B. auf Nachfragen von Behörden vorgezeigt bzw. vorgelegt werden. Widerspricht das Antwortschreiben der Anzeige im UmweltAtlas Bayern, so ist davon auszugehen, dass mit der nachfolgenden Aktualisierung, spätestens zum Stichtag 1.7. eines Jahres, die Änderung auch im UmweltAtlas Bayern eingespielt wird.
  • Es ist möglich, dass ein Anschreiben bis zum 1. Juli 2024 vom Wasserwirtschaftsamt noch nicht bearbeitet werden konnte. Verbindlich ist in diesem Fall die Darstellung der Gewässerrandstreifenpflicht im UmweltAtlas Bayern. Bis zum Erhalt einer verbindlichen Antwort vom Wasserwirtschaftsamt ist bei einer dargestellten Gewässerrandstreifenpflicht der Gewässerrandstreifen entsprechend anzulegen.
  • Die Gewässerrandstreifenkulisse im UmweltAtlas Bayern ist nicht starr. Änderungen sind möglich und werden durch das Wasserwirtschafstamt an das Landesamt für Umwelt weitergegeben. Jährlich zum 1. Juli wird die Darstellung im UmweltAtlas Bayern (sowie Bayernatlas) aktualisiert. Es wird empfohlen, sich regelmäßig selbsttätig im UmweltAtlas Bayern über evtl. Änderungen zu informieren.

Weitere Fragestellungen und zugehörige Antworten finden Sie in der FAQ-Liste

Die endgültige Randstreifenkulisse für die Stadt und den Landkreis Landshut wird ab dem 1. Juli 2024 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt:

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir gerne unter der E-Mail-Adresse poststelle@wwa-la.bayern.de zur Verfügung.