Teilgebiet 4 - "FFH-Schwerpunkt Goben"

Gebietsbeschreibung

Das Teilgebiet Goben umfasst einen wertvollen Ausschnitt der Isarauen nördlich der Isar zwischen Goben und Harburg. Das Gebiet ist durch die Isardämme im Süden und einen Rücklaufdeich im Norden begrenzt und dadurch von der Flussdynamik weitgehend abgeschnitten. Trotzdem finden sich hier noch größere und strukturreiche Auwaldbereiche und Altwasser-Komplexe mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenvorkommen. Außerdem beherbergt das Teilgebiet einen äußerst wertvollen Brennenbereich. Eine Brenne ist eine trockene und offene Fläche im sonst feuchten Auwald, die auf einer Kiesablagerung entstanden ist. Hier finden sich hochwertige Kalk-Trockenrasen.

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Maßnahmen im Teilgebiet 4

Im Teilgebiet Goben soll vor allem eine großflächige Optimierung der Auwälder und Auengewässer erfolgen.

Auf Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand sollen die standorttypischen Hart- und Weichholzauwälder optimiert werden. Dazu werden standortfremde Gehölze entnommen, sehr dichte Bestände aufgelichtet und standortgemäße Auwaldarten auf einer Fläche von etwa 5 ha optimiert (Maßnahme C.12). Um den Alt- und Totholzanteil mittel- bis langfristig zu erhöhen, sollen im gesamten Auwaldbereich auf Privatwaldflächen Biotopbäume angekauft und bis zum endgültigen Zerfall im Bestand belassen werden (Maßnahme B.3). Diese Biotopbäume bieten einen Lebensraum für viele auwaldbewohnende Arten wie Spechte, Halsbandschnäpper, Hohltauben, Fledermäuse, Bilche, Totholzkäfer und Pilzarten. Zusätzlich sollen in den noch vergleichsweise jungen Waldbeständen für Höhlenbrüter Fledermaus- und Vogelnistkästen angebracht werden (Maßnahme C. 20). Vor allem in den Randbereichen soll eine gezielte Bekämpfung standortfremder, invasiver Arten durchgeführt werden (Maßnahme C.18). Zur Förderung der Gelbbauchunke sollen vorzugsweise in den optimierten Auwäldern temporäre Kleingewässer angelegt werden (Maßnahme C.10). Der teilweise trocken gefallene Schwarzgraben soll als Auengerinne optimiert und umgestaltet (Maßnahme C.7) und mit Kleinstrukturen (Maßnahme C.19) angereichert werden.

Die Maßnahmen im Teilgebiet 4 sollen voraussichtlich in den Jahren 2019 bis 2021 umgesetzt werden.