Gewässerrandstreifen im Landkreis Kelheim

Die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Kelheim durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, hinsichtlich der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens gem. Art.16 (2) BayNatSchG ist abgeschlossen. Seit November 2020 wurden rund 893 km Gewässer III. Ordnung kartiert.

Die Ergebnisse, alle Gewässer an denen zukünftig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden müssen, wurden vom 02.11. - 17.12.2021 gemeindeweise auf unserer Homepage vorab veröffentlicht. Während dieses Zeitraums haben wir Hinweise und Anfragen entgegengenommen. Wir bedanken uns für alle eingegangenen Hinweise und Rückmeldungen.

Die Gewässerrandstreifenkulisse wurde abschließend nochmal überprüft: einige der Hinweise aus der Vorabveröffentlichung und weitere Informationen aus anderen Quellen haben zu Änderungen in der vorgestellten Gewässerrandstreifenkulisse geführt. Sie wurden in der finalen Hinweiskarte berücksichtigt, welche seit dem 01.07.2022 im UmweltAtlas Bayern des LfU veröffentlicht ist.

UmweltAtlas Bayern: Hinweiskarte Landkreis Kelheim

Änderungen, welche konkret auf Einzelanfragen von Bewirtschaftern und Anliegern zurückzuführen sind, wurden den Betroffenen über ein Antwortschreiben direkt mitgeteilt.

Änderungen, welche aus Hinweisen weiterer Quellen resultieren werden im Folgenden aufgelistet und dargestellt:

Neue Gewässerläufe in der Gemeinde Volkenschwand

Neue Gewässerläufe in der Gemeinde VolkenschwandBild vergrössernDie roten und blauen Fließgewässerachsen stellen nachträglich aufgenommene Gewässerläufe in der Gemeinde Volkenschwand dar. Bei den blauen Fließgewässerachsen in dem Kartenausschnitt handelt es sich um natürliche Gewässer und somit ist an diesen Gewässern ein Gewässerrandstreifen erforderlich. Die roten Fließgewässerachsen in dem Kartenausschnitt stellen künstliche Gräben, begründete Sonderfälle bzw. längere Verrohrungen dar. Ein Gewässerrandstreifen ist hier nicht erforderlich.

Neue bzw. umgestufte Gewässerläufe in der Gemeinde Neustadt a. d. Donau (Gemarkung Neustadt a. d. Donau)

Neue bzw. umgestufte Gewässerläufe in der Gemeinde Neustadt a. d. DonauBild vergrössern Die orangenen Pfeile kennzeichnen die nachträglich aufgenommenen bzw. umgestuften Gewässerläufe in der Gemeinde Neustadt a. d. Donau (Gemarkung Neustadt a. d. Donau). Bei den blauen Fließgewässerachsen in dem Kartenausschnitt handelt es sich um natürliche Gewässer und somit ist an diesen Gewässern ein Gewässerrandstreifen erforderlich. Die rote Fließgewässerachse in dem Kartenausschnitt stellt einen künstlichen Graben dar. Ein Gewässerrandstreifen ist hier nicht erforderlich.

Neue Gewässerläufe in der Gemeinde Hausen (Gemarkungen Hausen und Herrnwahlthann)

Neue Gewässerläufe in der Gemeinde HausenBild vergrössern Die orangenen Pfeile kennzeichnen die nachträglich aufgenommenen bzw. korrigierten Gewässerläufe in der Gemeinde Hausen (Gemarkungen Hausen und Herrnwahlthann). Bei den blauen Fließgewässerachsen in dem Kartenausschnitt handelt es sich um natürliche Gewässer und somit ist an diesen Gewässern ein Gewässerrandstreifen erforderlich. Die roten Fließgewässerachsen in dem Kartenausschnitt stellen künstliche Gräben bzw. längere Verrohrungen dar. Ein Gewässerrandstreifen ist hier nicht erforderlich.