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Umwelttipps für Gewerbetreibende -
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Abfällen
Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die ein Gewässer (Grundwasser, Bach, Fluss, Teich, See, Meer) nachhaltig verunreinigen oder sonst in seiner Eigenschaft nachteilig verändern können.
Mit wassergefährdenden Stoffen wird nicht nur beruflich im Großen (z.B. Tanklager, chemische Industrie, Gewerbe), sondern privat auch im Kleinen (z.B. mit Reinigungs- und Lösungsmitteln, Lacken, Farben, Heizöl) umgegangen.
Entscheidend sind:
- der ordnungsgemäße d.h. die gesetzlichen Anforderungen beachtende Umgang,
- die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Entsorgung gebrauchter oder überalteter (Rest) -Mengen.
Auskünfte hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erteilen die Fachkundigen Stellen für Wasserwirtschaft an den Kreisverwaltungsbehörden. Auskünfte zum Arbeitsschutz erteilen die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter.
Abfall
Der Begriff Abfall hat nicht zuletzt durch das seit einigen Jahren gültige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) eine neue umweltorientierte Bedeutung gewonnen. Wurde früher Abfall häufig mit Abfalldeponie und Untergrund-/Grundwasserverunreinigung in Verbindung gebracht, so gilt heute die Reihenfolge:
- Abfälle vermeiden, verringern, trennen und stofflich verwerten, thermisch behandeln und deponieren.
Umweltpakt Bayern
Im Umweltpakt Bayern haben im Jahre 1995 die Bayerische Wirtschaft und die Bayerische Staatsregierung eine freiwillige Vereinbarung mit dem Ziel eines verstärkten Umweltschutzes geschlossen. Dies schließt auch den gewerblichen und industriellen umweltgerechten Umgang mit der Ressource Wasser ein. Zwischenzeitlich haben sich viele Unternehmen mit großem Erfolg und Kosteneinsparungen am Umweltpakt beteiligt.
Sehr hilfreich bei der Umsetzung des Umweltpaktes Bayern sind die Umweltleitfäden, die als Ratgeber für die Praxis vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Verbänden herausgegeben wurden und werden. Sie erhalten diese Leitfäden beim Bestellservice des Bayer. Umweltministeriums; siehe Rubrik "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.
Die Aktivitäten im Rahmen des Umweltpaktes Bayern haben neben den Ressourcen- und Kosteneinsparungen auch Erleichterungen beim Vollzug des Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrechts zum Ziel.
Die regionalen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern beraten gerne.
Umweltsiegel
Mittelständische Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen Umwelt- bzw. Gütesiegel erwerben, so z.B. das von der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) vergebene Umweltsiegel "Qualitätsverbund umweltbewusster Handwerksbetriebe", das von der Bayerischen Staatsregierung verliehene Umweltsiegel "Umweltbewusster Hotel- und Gaststättenbetrieb" oder das vom TÜV für Autohäuser, Werkstätten und Fuhrparks vergebene Gütesiegel "Umweltbewusster Fachbetrieb".
Umwelt- und GütesiegelSeit einiger Zeit beteiligen sich auch viele Unternehmen erfolgreich an der Zertifizierung über das EG-Öko-Audit.
Weiterführende Informationen
Links zu anderen Angeboten
- [EXT] Bayer. Staatsmin. für Umwelt und Gesundheit (StMUG): Umweltpakt Bayern
- [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; LfU-Merkblattsammlung
- [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Industrieabwasserbehandlung und thermische Nutzung; LfU-Merkblattsammlung
- [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Infozentrum UmweltWirtschaft
- [EXT] Bayer. Landesamt für Umwelt: Liste der Fachkundigen Stellen an den Kreisverwaltungsbehörden
Dokumente zum Download/Bestellen

