Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bayern
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat einen umfassenden, wirksamen Gewässerschutz in Europa zum Nutzen von Mensch und Natur zum Ziel. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über die Seen und Fließgewässer bis zu den Küstengewässern. Alle Gewässer der Europäischen Union sollen bis 2015 in einem "guten ökologischen Zustand" sein.Die WRRL ist im Dezember 2000 in Kraft getreten. Die Richtlinie verlangt, dass die Flussgebiete künftig als Ganzes, d.h. in Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden. Bayern hat Anteil an den vier Flussgebieten von Main, Donau, Elbe und Weser. Die bayerischen Anteile dieser Flussgebiete werden nach den Hauptgewässern und ihren Wasserscheiden in 10 Planungsräume gegliedert. Diese sind: Unterer Main, Oberer Main, Regnitz, Saale-Eger, Naab-Regen, Iller-Lech, Altmühl-Paar, Isar, Inn, Bodensee.
Leitbild der WRRL ist der natürliche Zustand der Gewässer. Auf den drei Fundamenten Ökologie und Lebensraum, Wasserqualität sowie Wassermenge gründet der ganzheitliche Gewässerschutz der Wasserrahmenrichtlinie. Ihr Ziel ist es, die Gewässer mit ihren Ökosystemen und Wasserressourcen zu erhalten oder ihren Zustand zu verbessern.
Die Richtlinie will die Belastungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers begrenzen. Neuer Standard des Gewässerschutzes ist nach der Rahmenrichtlinie der "gute Zustand" eines Wasserkörpers. Dieser Begriff umfasst seine wesentlichen biologischen, strukturellen, physikalischen und chemischen Merkmale. "Guter Zustand" bedeutet: Das Gewässer weicht nur wenig vom natürlichen Zustand ab und es erfüllt alle EU-Normen zur Wasserqualität.
Mehr zu dem Thema "Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern" erfahren Sie im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Sie erreichen das Angebot per Link unter "Weiterführende Informationen" (siehe unten).

Einstiegsseite des Internetangebotes zur Wasserrahmenrichtlinie
Weiterführende Informationen
Links zu anderen Angeboten
Dokumente zum Download/Bestellen
Kartendienst Gewässerbewirtschaftung für den Amtsbezirk des WWA Landshut
Konzepte zur Umsetzung gewässerstruktureller Maßnahmen
Im Maßnahmenprogramm vom Dezember 2009 wurden für alle Wasserkörper, für die der gute Zustand nicht nachgewiesen werden konnte grundlegende und/oder ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde nur die Art der Maßnahme aufgeführt, die den Flusswasserkörper zu einem guten Zustand führen soll.
Während die Maßnahmen zur Verbesserung der stofflichen Belastung aus der Fläche Aufgabe der Landwirtschaftsverwaltung sind, müssen das Wasserwirtschaftsamt Landshut und die Kommunen die strukturellen Verhältnisse in den Gewässern, für die sie zuständig sind, verbessern.
Im Rahmen von Umsetzungskonzepten sollen nun diese Maßnahmen genau verortet und die Realisierbarkeit geprüft werden. Gemeinsam mit der interessierten Öffentlichkeit werden die Umsetzungskonzepte diskutiert und unsere Vorschläge für die Gewässer in unserem Zuständigkeitsbereich gegebenenfalls ergänzt und abgestimmt. Diese gemeinsam mit den Verbänden, Fachbehörden und Betroffenen erarbeiteten Konzepte sollen uns als wichtiges Hilfsmittel für die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dienen.
An den kleineren Gewässern, die in der Zuständigkeit der Kommunen liegen, sollte diese Arbeit von den Kommunen an ein geeignetes Fachbüro vergeben werden.
Wenn mehrere Gemeinden Anteil an einem Flusswasserkörper haben (was recht häufig vorkommt), empfiehlt es sich, dass eine Gemeinde federführend die Erstellung des Umsetzungskonzeptes koordiniert.
An dieser Stelle werden wir die mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung fertig gestellten Umsetzungskonzepte des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vorstellen.


