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Verhalten im Notfall - Fischsterben
Sehen Sie tote Fische im Wasser treiben, melden Sie dies bitte umgehend der Polizei ! Diese ist am schnellsten vor Ort und zieht die notwendigen Fachstellen zu Rate.
Teilen Sie prinzipiell Gewässerverunreinigungen der Polizei mit. Die Polizei übernimmt die Ermittlungen.
Gewässerverunreinigung ist ein Straftatbestand gem. § 324 StGB !
Das Wasserwirtschaftsamt berät die Polizei fachlich, übernimmt die Wasseranalytik, veranlasst Fischuntersuchungen und erstellt ein Gesamtgutachten.
Polizeiinspektionen im Amtsbereich
- Polizeiinspektion Landshut (Tel. 0871 9252-0)
- Polizeiinspektion Dingolfing (Tel. 08731 3144-0)
- Polizeiinspektion Kelheim (Tel. 09441 5042-0)
- Polizeiinspektion Mainburg (Tel. 08751 8633-0)
- Polizeiinspektion Rottenburg a. d. Laaber (Tel. 08781 9414-0)
- Polizeiinspektion Landau a. d. Isar (Tel. 09951 9834-0)
- Polizeiinspektion Vilsbiburg (Tel. 08741 9627-0)

