Wasserwirtschaftsamt
Landshut

Wer macht was beim Hochwasserschutz

Organisation:

Weil beim Thema Hochwasserschutz viele beteiligt sind, ist es für den Bürger manchmal nicht ohne weiteres festzustellen, wer für was zuständig ist.

Für die Hochwasserschutzmaßnahmen an den Gewässern regelt das Bayerische Wassergesetz die Zuständigkeit: Die Zuständigkeit für Bau und Finanzierung der Maßnahmen wird dort von der jeweiligen Gewässerordnung abhängig gemacht.

Ausschnitt aus Bayernkarte; Grafische Darstellung der Isen und ihrer Zuflüsse im Lkr. Mühldorf a. Inn. Die Gewässer sind in unterschiedlichen Farben dargestellt (Hellblau = Gewässer dritter Ordnung, Hellgrün = Gewässer zweiter Ordnung, Dunkelblau = Gewässer erster Ordnung). Weitere Erläuterung gleich im Anschluss an dieses Bild.
+ Gewässerordnung am Beispiel der Isen und ihrer Zuflüsse im Lkr. Mühldorf a. Inn

Legende mit Erläuterung:

Legendentabelle
Farbe Gewässerordnung Definition
Legende: Gewässer erster Ordnung werden in dunkelblauer Farbe dargestellt.

Gewässer erster Ordnung: Gewässer des Freistaates Bayern

  • Freistaat baut, unterhält und finanziert die Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Städte und Gemeinden beteiligen sich je nach Vorteil an den Kosten
Legende: Gewässer erster Ordnung werden in hellgrüner Farbe dargestellt.

Gewässer zweiter Ordnung: Seit 01.01.2009 in der Zuständigkeit des Freistaates Bayern (vorher des Bezirks)

  • Freistaat baut, unterhält und finanziert die Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Städte und Gemeinden beteiligen sich je nach Vorteil an den Kosten
Legende: Gewässer Dritter Ordnung werden in hellblauer Farbe dargestellt.

Gewässer dritter Ordnung: Gewässer der Kommunen

  • Städte und Gemeinden bauen, unterhalten und finanzieren die Maßnahmen
  • Freistaat gibt Zuschüsse an die Kommunen

Für bestimmte Aufgaben, beispielsweise für den Ausbau von Wildbächen und für den Bau und die Unterhaltung von großen Hochwasserrückhaltebecken ist der Feistaat zuständig.

Die Einteilung der Gewässer in Gewässer erster, zweiter oder dritter Ordnung ist abhängig von ihrer Größe und der wasserwirtschaftlichen Bedeutung. Die Gewässer erster Ordnung werden unmittelbar im Bayerischen Wassergesetz genannt. Die Gewässer zweiter Ordnung sind in einer Rechtsverordnung festgelegt. Alle übrigen Gewässer sind Gewässer dritter Ordnung.

Wer nimmt welche Aufgaben wahr?

Tabelle Zuständigkeiten
Behörde Aufgabe
Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
  • Gesamtstrategie des Hochwasserschutzes
  • Erarbeitung landesplanerischer Vorgaben
  • Bewirtschaftung der Finanzmittel für Investitionen, Unterhalt und Förderung
Regierungen
  • Steuerung und Koordination der Hochwasserschutzmaßnahmen auf Ebene der Regierungsbezirke
Regionale Planungsverbände
  • Ausweisung von Vorranggebieten für den Hochwasserabfluss und –rückhalt
Bayerisches Landesamt für Umwelt
  • Erstellen von Hochwasservorhersagen
  • Leitung des überörtlichen Hochwassernachrichtendienstes
  • Beratung der Wasserwirtschaftsämter
Wasserwirtschaftsämter
  • Planung und Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahmen für Staat und Bezirke an Gewässern erster und zweiter Ordnung und an Wildbächen
  • Durchführung des Hochwassernachrichtendienstes
  • Beratung der Städte und Gemeinden bei Maßnahmen an Gewässern dritter Ordnung
  • Förderung von Maßnahmen an Gewässern zweiter und dritter Ordnung
  • Ermittlung von Überschwemmungsgebieten
  • Amtlicher Sachverständiger in Hochwasserfragen
Kreisverwaltungsbehörden
  • Durchführen wasserrechtlicher Verfahren
  • Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
  • Weiterleitung von Hochwassermeldungen
  • Vorbereitung und Leitung des Katastropheneinsatzes
Städte und Gemeinden
  • Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern dritter Ordnung
  • Aufstellen von gemeindlichen Melde- und Einsatzplänen
  • Information der Betroffenen im Hochwasserfall
  • Gefahrenabwehr (Deichverteidigung) mit Feuerwehr und Hilfskräften.