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Natürlicher Rückhalt

Hochwasserschutz:

Rückhalt in Gewässer und Aue

Natürliche Fließgewässer ufern in der Regel mehrmals jährlich aus. Auen und angrenzende Gebiete werden überschwemmt. Pflanzen, Boden, Gewässer und Flussauen speichern vorübergehend einen Teil des Wassers. Das wird als natürlicher Rückhalt bezeichnet. Bewuchs in Talaue und Ausuferungsgebieten bremsen die Strömung des Wassers, es fließt langsamer ab. Auf diese natürliche Weise wird das Wasser im Überschwemmungsgebiet zurückgehalten.

Um diesen natürlichen Rückhalt zu fördern, müssen vorhandene Überschwemmungsgebiete gesichert und ehemalige natürliche Überschwemmungsgebiete reaktiviert werden. Dafür werden beispielsweise Gewässer renaturiert, Deiche rückverlegt und der Auwald neu begründet.

Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion zu erhalten. Dem entsprechend sind dort alle Maßnahmen, die den Wasserrückhalt bzw. den Abfluss nachteilig verändern verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur zulässig, wenn die Maßnahme dem Wohl der Allgemeinheit dient und die Beeinträchtigung beispielsweise durch die Schaffung anderer Rückhalteflächen ausgeglichen werden kann.

Rückhalt in der Fläche

In früherer Zeit gingen viele Flächen mit günstigen Speicher- und Sickereigenschaften dem natürlichen Rückhalt verloren. Sie wurden eingedeicht, durch Drainage trockengelegt und dann besiedelt oder landwirtschaftlich genutzt. Das hatte einen ungünstigen Einfluss auf die Entwicklung der Hochwasser.

Heute versucht man den natürlichen Rückhalt im Einzugsgebiet der Flüsse wieder zu fördern. Die Versiegelung von Flächen kann durch gezielte Planungen und versickerungsfördernde Maßnahmen abgemildert werden. Möglich ist beispielsweise das Versickern von Regenwasser in Siedlungsgebieten, eine dem Gelände angepasste Bodenbewirtschaftung und der Erhalt von Grünland, Hecken und Feldrainen. Das Prinzip all dieser Maßnahmen heißt: Wasser soll möglichst da versickern, wo es anfällt.

Duchlässige Gestaltung von Verkehrsflächen beispielsweise mit Betongittersteinen verbessern die Versickerungsfähigkeit + Durchlässige Gestaltung von Verkehrsflächen

Der natürliche Rückhalt stößt bei lang anhaltenden Extremereignissen an seine Grenzen: Ist der Boden erst einmal wassergesättigt, oder gefroren, kann kein Wasser mehr gespeichert werden.

Maßnahmen des Freistaats Bayern

Ziele und Maßnahmen für die nachhaltige Entwicklung eines Gewässersystems werden im Gewässerentwicklungsplan festgelegt. Grundsätzliches Ziel der Gewässerentwicklung ist es, die ökologische Funktionsfähigkeit soweit möglich wieder herzustellen und den Hochwasserschutz zu verbessern. Dazu gehört:

Die Nutzungsansprüche des Menschen und die Erfordernisse des Hochwasserschutzes werden in der Gewässerentwicklungsplanung berücksichtigt.

Für die größeren bayerischen Gewässer erstellen die Wasserwirtschaftsämter die Gewässerentwicklungspläne.

Nach den Hochwasserereignissen der letzten Jahre sind die Auen und ihr Beitrag zum Hochwasserschutz wieder verstärkt in unser Blickfeld gerückt. Auwälder halten überschüssiges Wasser zurück und wirken als Hochwasserbremse. Ein größerer Waldanteil in der Aue und im gesamten Einzugsgebiet der Gewässer trägt im besonderen Maße zum Wasserrückhalt und damit zur Dämpfung von Hochwasserspitzen bei. Mit dem Auenprogramm Bayern schützt und entwickelt die bayerische Umweltverwaltung naturnahe Flusslandschaften. Dabei stimmt sie die Interessen von Hochwasserschutz, Naturschutz, Landnutzung und Freizeitnutzung aufeinander ab.

An größeren Gewässern erwirbt der Freistaat Uferstreifen und renaturiert Gewässerstrecken und Uferflächen.

Mit finanzieller Förderung unterstützt der Freistaat Kommunen und die Land- und Forstwirtschaft dabei, Rückhalteräume zurück zu gewinnen und die Versiegelung zu vermindern.

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