Finanzierung und Förderwesen
Weil beim Thema Hochwasserschutz viele beteiligt sind, ist es für den Bürger manchmal nicht ohne weiteres festzustellen, wer für was zuständig ist und wer das finanziert..
Für die Hochwasserschutzmaßnahmen an den Gewässern regelt das Bayerische Wassergesetz die Zuständigkeiten: Die Zuständigkeit für Bau und Finanzierung der Maßnahmen wird dort von der jeweiligen Gewässerordnung abhängig gemacht.
Technischer Hochwasserschutz und Natürlicher Rückhalt
Für die Finanzierung der technischen Schutzmaßnahmen und der baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts gilt in Abhängigkeit von der Gewässerordnung folgendes:
Gewässer erster und zweiter Ordnung: Gewässer des Freistaates Bayern
- Freistaat Bayern baut, unterhält und finanziert die Hochwasserschutzmaßnahmen
- Städte und Gemeinden beteiligen sich je nach Vorteil an den Kosten
Gewässer dritter Ordnung: Gewässer der Kommunen
- Städte und Gemeinden bauen, unterhalten und finanzieren die Maßnahmen
- Freistaat Bayern gibt Zuschüsse an die Kommunen
Gewässerordnung am Beispiel der Isen und ihrer Zuflüsse im Lkr. Mühldorf a. Inn (Legende: dunkel blaue Linie - Gewässer erster Ordnung, grüne Linie - Gewässer zweiter Ordnung, hell blaue Linie - Gewässer dritter Ordnung)Für bestimmte Aufgaben, beispielsweise den Ausbau von Wildbächen und den Bau und die Unterhaltung von großen Hochwasserrückhaltebecken, ist unabhängig von der Gewässerordnung der Freistaat Bayern zuständig.
Im Bayerischen Wassergesetz ist festgelegt, dass diejenigen, die von der Hochwasserschutzmaßnahme Vorteile haben, entsprechend ihrem Vorteil (Nutzenmehrung, Schadensabwehr) an den Kosten der Maßnahme beteiligt werden können. Die örtlich zuständigen Städte und Gemeinden können diese Kosten übernehmen.
Bei überörtlichen Maßnahmen wie beispielsweise Speichern trägt der Freistaat Bayern die Kosten zu 100 Prozent.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen der Bezirke und Gemeinden fördert der Freistaat Bayern mit Zuwendungen nach den Richtlinien für Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben (RZWas). Für Maßnahmen zum aktiven Wasserrückhalt in der Fläche wurde eine Schwerpunktprogramm aufgelegt.
Hochwasservorsorge
Bei den Maßnahmen zur Hochwasservorsorge ist die Finanzierung unterschiedlich gelagert:
Die Voraussetzungen für die Flächenvorsorge - also die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten und Vorranggebieten für den Hochwasserschutz - sowie die Hochwasservorhersage und Hochwasserwarnung werden vom Freistaat Bayern in eigener Zuständigkeit durchgeführt und finanziert.
Um die Maßnahmen zur Bau- und Risikovorsorge für das eigene Objekt muss sich jeder Bürger selbst kümmern - sowohl hinsichtlich der Planung als auch der Finanzierung.
Weiterführende Informationen
Links zu anderen Angeboten
- [EXT] Bayer. Staatsmin. für Umwelt und Gesundheit: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
- [INT] Hochwasserschutz
- [INT] Wer macht was beim Hochwasserschutz? - Organisation
Dokumente zum Download/Bestellen

