Pressemitteilung
25.08.2008
Gärsaft - ein saurer Nährstoff-Cocktail
Gefährdung von Gewässern und Kläranlagen ist vermeidbar
In den kommenden Wochen findet in vielen landwirtschaftlichen Betrieben wieder die Gärfutterbereitung statt - eine unter Umständen kritische Zeit für unsere Gewässer. Beim Silieren von Gras, Mais, Rübenblättern und Zwischenfrüchten entsteht Gärsaft, auch als Silosickersaft bezeichnet. Der Gärsaftanfall hängt vom Trockensubstanzgehalt des Silierguts ab. In den ersten Tagen nach dem Einsilieren ist die Gärsaftbildung am höchsten.Bedenklich ist, dass die unangenehm riechende Flüssigkeit hohe Konzentrationen an Nährstoffen und einen hohen Säuregrad aufweist. Beim biologischen Abbau der darin enthaltenen organischen Stoffe wird viel Sauerstoff verbraucht. Im Vergleich zu ungereinigtem häuslichen Abwasser besitzt Gärsaft eine 70 bis 350 mal höhere sauerstoffzehrende Wirkung!
Das Einleiten von Gärsaft in oberirdische Gewässer, das Grundwasser oder die Kanalisation ist untersagt - und dies aus gutem Grund:
Gelangt unverdünnter Gärsaft oder dadurch verunreinigtes Regenwasser in einen Bach oder andere oberirdische Gewässer bzw. in das Grundwasser, so kann deren Qualität erheblich beeinträchtigt werden.
Akut kommt es beim mikrobiellen Abbau der organischen Inhaltsstoffe zu einer starken Sauerstoffzehrung. Durch die hohen Nährstoffgehalte wird die Massenentwicklung von Algen angeregt. Im schlimmsten Fall kann eine solche Gewässerverunreinigung die Lebensgemeinschaft des Gewässers zerstören. Fischsterben sind die offensichtlichen Folgen.
Bereits geringe Mengen an Gärsaft im Grundwasser verderben den Geschmack und machen das daraus gewonnene Trinkwasser ungenießbar.
Auch für Kanalisation oder Kläranlage kann Gärsaft gefährlich werden: Durch den hohen Säuregehalt führt er zum einen zu einer Beschädigung oder Zerstörung von Betonbauteilen. Zum anderen verschlechtert sich durch Überlastung oder gar Ausfall der biologischen Stufe die Reinigungsleistung der Kläranlage. Die Mikroorganismen, die die Reinigung des Abwassers durchführen sind auf solche Stoßbelastungen nicht eingerichtet. Die Folge ist, dass das Gewässer, in das das Abwasser eingeleitet wird, erheblich belastet wird.
Aus diesen Gründen muss Gärsaft bzw. dadurch verschmutztes Regenwasser aufgefangen und jegliches Entweichen verhindert werden. Dies kann durch Einleiten in eine ausreichend große Güllegrube geschehen. Stehen dem betriebstechnische Gründe entgegen, so sind ausreichend bemessene Auffangbehälter an den Silos anzuordnen, deren Füllstand regelmäßig zu kontrollieren ist. Grundsätzlich müssen Silos einen Abstand von mindestens 20 Metern zu oberirdischen Gewässern einhalten. Unter Beachtung der Wasserschutzgebietsauflagen ist der Gärsaft bzw. damit verschmutztes Regenwasser entsprechend der Düngeverordnung landwirtschaftlich zu verwerten.
Die Fischsterbensstatistik 2005 des Bayerischen Landesamts für Umwelt bestätigt den Trend früherer Jahre, wonach die Fälle von Fischsterben, die auf unsachgemäßen Umgang mit Silosickersaft zurückzuführen sind immer seltener werden. Im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamts Landshut war 2005 wie schon in den letzten Jahren kein einziges durch Gärsaft verursachtes Fischsterben zu beobachten.

