Wasserwirtschaftsamt
Landshut

Pressemitteilung


08.08.2008

Erste Anträge zur Absiedlung werden abgewickelt

Nachdem die Finanzierung und die Modalitäten für die Absiedlung geklärt waren, konnten von den Betroffenen in Stausacker und Weltenburg konkrete Anträge auf Absiedlung gestellt werden. Mit den ersten Betroffenen wurden nun notarielle Absiedlungsverträge abgeschlossen.
Wie bereits berichtet, hat die Stadt Kelheim die Entscheidung für eine Weiterverfolgung des Pilotprojektes Absiedlung für 11 vom Hochwasser betroffene Häuser im Ortsteil Stausacker und 3 im Ortsteil Weltenburg getroffen und eine Anteilsfinanzierung von 35 % des Verkehrswertes der Gebäude beschlossen. Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hatte bereits vorher seine Bereitschaft zur Übernahme von 65 % des Verkehrswertes der Gebäude und 100 % der Abbruchkosten zugesagt.
Voraussetzung für die Gewährung einer Absiedlungshilfe ist, dass im Rahmen eines notariellen Vertrages auf den betroffenen Flurnummern eine Dienstbarkeit zugunsten des Freistaats Bayern bezüglich eines Bauverbots von neuen Gebäuden und einer Abrißverfügung der bestehenden Gebäude eingetragen wird. Ein Teil der Absiedlungshilfe wird dann nach der getroffenen Verfügung im Grundbuch, ein weiterer Teil nach erfolgtem Abbruch und fachgerechter Entsorgung des Abbruchmaterials ausbezahlt. In der Zwischenzeit werden sich die Absiedlungswilligen um neues Wohneigentum oder Mietwohnungen bemühen.
Das Pilotprojekt Absiedlung wird sich über mehrere Jahre erstrecken. In dieser Zeit können weiterhin Absiedlungsanträge gestellt werden. Sowohl der Freistaat Bayern als auch die Stadt Kelheim werden dabei gemeinsam jährlich entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen.
Der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Landshut, Johannes Schmuker, hofft, dass damit für die vom Hochwasser betroffenen Bürgern in Stausacker und Weltenburg zügig Hilfestellung geleistet werden kann.

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