Pressemitteilung
16.08.2007
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Gespräch
Wasserwirtschaftsamt Landshut als Gast bei der Ortsobmännertagung des Bayerischen Bauernverbandes
Das Wasserwirtschaftsamt bedankt sich für die Einladung und sieht diese Veranstaltung als weiteren Schritt für eine effektive Zusammenarbeit bei der Umsetzung der gemeinsamen Herausforderung EU-Wasserrahmenrichtlinie. Erfolgreiche gemeinsame Projekte im Vilsgebiet haben gezeigt, wie wichtig Gespräche und ein offener Meinungsaustausch sein können.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, Einführung
Die Wasserrahmenrichtlinie ordnet und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über die Flüsse und Seen bis hin zu den Küstengewässern. Alle Gewässer der Europäischen Union sollen bis 2015 in einem „guten Zustand“ sein.
Wie die Flüsse selbst endet auch ihre Bearbeitung nicht an irgendwelchen politischen Grenzen. Dank ihres grenzübergreifenden Ansatzes lassen sich Gewässer in ihrer Gesamtheit schützen und alle Einwirkungen in ihrem Einzugsgebiet untersuchen. Nicht nur der Wasserkörper oder das Flussbett wird betrachtet, sondern das gesamte Umfeld – über und unter der Erde. Dabei wird der aktuelle Zustand eines Gewässers an der Abweichung von einem vom Menschen unbeeinflussten Idealzustand für den jeweiligen Gewässertyp gemessen. Betrachtet wird hierfür die Zusammensetzung der Organismen in den Bächen und Flüssen, die unterschiedlich stark auf Veränderungen der Belastungen in den Gewässern reagieren.
Neben strikten Terminvorgaben mit Berichtspflichten ist auch die aktive Beteiligung der Bevölkerung zu allen Schritten der Wasserrahmenrichtlinie wichtig. Hierfür hat der Freistaat Bayern ein überregionales Wasserforum eingerichtet. An den Bezirksregierungen finden Regionalforen mit Workshops statt und im Internet kann sich jeder über den aktuellen Stand informieren.
Die vorläufige Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass die Fließgewässer bezüglich der Belastung mit organischen Stoffen und Nährstoffen in Bayern zu zwei Dritteln den „guten ökologischen Zustand“ erreichen dürften. Bei der Hydromorphologie ist es jedoch nur ein Drittel.
Im Rahmen des zurzeit durchgeführten Überwachungsprogramms werden die Einschätzungen der Bestandsaufnahme überprüft. Diese Ergebnisse sind Grundlage für die Bewirtschaftungspläne, die für die Gewässer aufgestellt werden müssen, die den „guten ökologischen Zustand“ nicht erreichen.
Maßnahmenpläne als Bestandteil der Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramme sind grundsätzlicher Bestandteil der Bewirtschaftungspläne, die bis 2009 für die verschiedenen Planungsräume aufzustellen sind. Maßnahmenprogramme verstehen sich als Rahmenkonzepte, die bis zum Jahre 2012 in Maßnahmepläne umzusetzen sind. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist dann Aufgabe der jeweiligen Maßnahmenträger (Staat, Gemeinden, Gewässernutzer, Landwirtschaft, Naturschutz etc). Die WRRL unterscheidet "Grundlegende Maßnahmen" als gesetzliche Mindestanforderungen, die generell für jeden Wasserkörper gelten und "Ergänzende Maßnahmen", die zusätzlich zu treffen sind soweit es zur Zielerreichung erforderlich ist.
Maßnahmenkataloge als Instrumente für die Auswahl ergänzender Maßnahmen
Als Instrumente für die Auswahl ergänzender Maßnahmen wurden Maßnahmenkataloge für folgende Handlungsbereiche entwickelt:
- Katalog Hydromorphologie (Gewässerstruktur)
- Katalog gewässerschonende Landbewirtschaftung
- Katalog Punktquellen
- Katalog Bundeswasserstraße Main
Für das Einzugsgebiet der Vils sind vor allem die ersten beiden Bereiche von Bedeutung:
Maßnahmenkatalog Hydromorphologie
Dieser Katalog wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt im Rahmen eines Pilotprojektes an den Oberflächenwasserkörpern der niederbayerischen Vils entwickelt. Er umfasst derzeit 40 Einzelmaßnahmen verteilt auf 8 Maßnahmengruppen von der "Schaffung ökologisch verträglicher Verhältnisse" bis zur "Flächenbereitstellung" für ökologisch wirksame Maßnahmen.
Die Maßnahmengruppen und Einzelmaßnahmen sind entsprechend ihrer Wirkung auf die qualitätsbestimmenden Biokomponenten gewichtet.
Für jeden Oberflächenwasserkörper, der nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und des Monitorings den "guten ökologischen Zustand" für den Bereich Gewässerstruktur bis 2015 nicht erreichen wird, werden die zuständigen Wasserwirtschaftsämter die erforderlichen Maßnahmen nach Art, Umfang und Kosten in Maßnahmenblättern zusammenfassen. Für das Vilsgebiet zeichnet sich ein Handlungsbedarf in folgenden Maßnahmengruppen ab:
- Wiederzulassen morphodynamischer Prozesse
- Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit
- Schaffen von Strukturen zur Habitatverbesserung im Gewässer
Handlungsschwerpunkte ergeben sich an der Gr. Vils an der Vils und an einigen Seitengewässern der Vils. Bei der Kl. Vils und ihren Zuflüssen sind ergänzende Maßnahmen im Bereich Gewässerstruktur voraussichtlich nicht erforderlich.
Maßnahmenkatalog gewässerschonende Landbewirtschaftung
Dieser Katalog umfasst eine Sammlung von 58 Maßnahmen aus den Bereichen:
- Bewirtschaftung
- Düngung
- Fütterung
- Technik
- Beratung
die geeignet sind, gewässerbelastende Stoffausträge (Stickstoff, Phosphor, Pflanzenschutzmittel) aus landwirtschaftlich genutzten Flächen zu reduzieren. Die Maßnahmen sind grundsätzlich nicht neu und wurden aus verschiedenen Versuchen, Projekten und Literatur in enger Zusammenarbeit vom Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zusammengestellt.
Im Gegensatz zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die sich jeweils auf einen eindeutig definierten Wasserkörper beziehen, sind die Gebietskulisse für diese Maßnahmen die jeweiligen Einzugsgebiete der Gewässer.
Im Zuge eines Pilotprojektes haben die zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten und Wasserwirtschaftsämter in den Einzugsgebieten von Vils und Rott, unterstützt durch externe Experten einen Maßnahmenvorschlag erarbeitet, um die in diesen Gebieten überdurchschnittlich hohen Bodenabträge als we-sentlicher Faktor für Sediment- und Phosphorfrachten in den Gewässern zu reduzieren.
Ergebnis dieser Arbeit sind Maßnahmenblätter mit wirksamen Maßnahmen (z. B. Mulchsaat bei Reihenkulturen) und deren standörtlichen und räumlichen Bezug im Einzugsgebiet.
Die Anwendung der verschiedenen Maßnahmenkataloge befindet ich sich noch in der Erprobungsphase, die Ende des Jahres mit einer offiziellen Handlungsanleitung des Bayerischen Landesamt für Umwelt abgeschlossen werden soll.

