Pressemitteilung
27.03.2007
Staatliche Zuschüsse für Kleinkläranlagen im Landkreis Landshut
In den nächsten Tagen werden sich viele Bürgerinnen und Bürger, die letztes Jahr ihre Kleinkläranlage mit einer biologischen Nachreinigung gebaut haben, über die Auszahlung der staatlichen Zuschusse freuen können, teilte der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Landshut, Johannes Schmuker mit.
Im Landkreis Landshut können die Gemeinden Adlkofen, Aham, Altdorf, Bodenkirchen, Furth, Hohenthann, Kröning, Kumhausen, Neufahrn, Neufraunhofen, Obersüßbach, Schalkham, Tiefenbach und Bruckberg, sowie die Märkte Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen Pfeffenhausen und die Stadt Rottenburg insgesamt rund 776 000 € an ihre unweltbewussten Bürgerinnen und Bürger verteilen.
Auch für Bürger der Stadt Landshut, die langfristig nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden und die Nachrüstung aber bereits abgeschlossen haben, können Zuschüsse in Höhe von rund 65 000 € ausbezahlt werden.
Der Freistaat Bayern gibt seit 2004 für die gesetzlich vorgeschriebene biologische Nachreinigung von Kleinkläranlagen freiwillige Zuschüsse an die betroffenen Bürger.
Im Landkreis Landshut sind immerhin noch ca. 3 300 Kleinkläranlagen nachzurüsten. Wer davon betroffen ist, kann dies bei der zuständigen Gemeinde erfragen. Unterstützung bei technischen Fragen erhält der Bürger auch bei der fachkundigen Stelle am Landratsamt in Landshut, Veldener Straße 15.
Für die in der Stadt Landshut noch nachzurüstenden rund 150 Anlagen können die Stadtwerke Landshut –Abwasserbeseitigung- in der Christoph-Dorner Straße 9 Auskunft erteilen.
Wie schon berichtet, konnten in diesen Tagen auch an die Kommunen im Landkreis Zuschüsse von insgesamt rd. 1 800 000 € ausbezahlt werden.
Mit der Gewährung dieser Zuschüsse leistet der Freistaat Bayern einen wichtigen Beitrag, damit die Kosten der Abwasserentsorgung für die Bürger auf einem günstigen Niveau bleiben.

