Wasserwirtschaftsamt
Landshut

Pressemitteilung


26.01.2012

Sachstand zum Ergänzenden Planfeststellungsverfahren SKS Pielweichs

Planungen durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut für das ergänzende Plan-feststellungsverfahren für die Stützkraftstufe Pielweichs gehen weiter

Der Planfeststellungsbescheid des Landratsamtes Deggendorf zum Bau der SKS Pielweichs wurde bekanntlich beklagt. Mit Urteil vom Juni 2008 legte der Verwaltungsgerichtshof München fest, dass ein ergänzendes Wasserrechtsverfahren durchzuführen ist.
Dabei sind es im Wesentlichen zwei Fragestellungen, die im ergänzenden Wasserrechtsverfahren abzuarbeiten sind: Zum einen die Überprüfung und Darstellung der Auswirkungen des Projektes auf das Abflussverhalten und das Hochwassergeschehen in der Isar, zum anderen die wesentlich umfangreichere naturschutzfachliche Neubilanzierung mit Darstellung und Bewertung der entsprechenden Eingriffe sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Dabei ist eine Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich.


Die Stützkraftstufe als technisches Bauwerk wurde durch das Urteil grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Allerdings steht die Umsetzung der wesentlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen noch aus. Dies sind linksseitig der Bau des Ersatzfließgewässers auf ca. 13 km Länge mit Ausleitungsbauwerk im Bereich Oberpöring bis zum Stadtdurchgang in Plattling. Dabei ist auch der jetzige im Auwald verlaufende Längenmühlbach als Abfanggraben an die Acker-Auwald-Grenze zu verlegen. Als Regelabfluss im Ersatzfließgewässer sind bei mittleren Isarwasserständen etwa 6 m3/s vorgesehen. In Abhängigkeit von den Abflüssen in der Isar könnte der Abfluss im Ersatzfließgewässer von 3 m3/s bei Niedrigwasser bis etwa 13 m3/s bei größten Isarhochwässern variieren. Naturschutzfachliches Ziel ist dabei auch die Simulation von Überschwemmungen im Auwald abhängig von den Wasserständen in der Isar.

Auf der rechten Seite ist ebenfalls noch der Bau des Umgehungsgerinnes auf ca. 8 km Länge erforderlich. Hier ist ein konstanter Abfluss von 3 m3/s vorgesehen. Beide Ersatzfließgewässer sollen für Fische durchwanderbar sein.
Als weitere Kompensationsmaßnahmen sind Aufforstungen von Auwald und waldbauliche Maßnahmen, die Anlage von Feuchtbiotopen, die Schaffung von Altarmen und von Flach-und Altwässern vorgesehen. Auch die Entschlammung des Altwassers bei Neutiefenweg, welche derzeit als vorgezogene Maßnahme umgesetzt wird, zählt hierzu. Außerdem erfolgte bereits im Herbst 2011 die Uferrenaturierung im Stadtbereich Plattling. Die Umsetzung der vorgezogen Maßnahmen wurde vom Wasserwirtschaftsamt Landshut im Vorfeld mit allen zuständigen Fachstellen abgestimmt.


Für die Vorbereitung der ergänzenden Planungen erfolgten bereits verschiedene Abstimmungsrunden mit den Kommunen, Naturschutzbehörden, Forstbehörden, dem Bayerischen Bauernverband sowie dem Bund Naturschutz. Seither wurden die Überprüfungen der hydraulischen Auswirkungen abgeschlossen, ein Modellversuch zum linken Ausleitungsbauwerk durchgeführt und die naturschutzfachlichen Untersuchungen und Kartierungen ergänzt. Außerdem wurden die Infiltrationsversuche über die dammbegleitenden Rohrleitungen gestartet. Erprobt werden dabei beidseitig der Isar die Funktion und Wirkung der Ausleitungen bei einem jährlichen Isarhochwasser. Die Ausleitungen in die Rohrleitungen bis zu einem ein-jährlichen Hochwasser sind durch den vorhandenen Bescheid des Landratsamtes Deggendorf geregelt und abgedeckt.

Derzeit laufen noch die hydraulischen Berechnungen für das Ersatzfließgewässer auf der linken Seite und die erforderliche Überprüfung der Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse. Die Überflutungen im Auwald und mögliche Einflüsse auf die Grundwasserverhältnisse sollen bezüglich ihrer Auswirkungen auf Landwirtschaft und Siedlungsbereiche überschaubar und beherrschbar sein. Nach Vorliegen der wesentlichen Berechnungsergebnisse werden diese den beteiligten Kommunen, Behörden und Verbänden sowie Grundstückseigentümern vorgestellt und diskutiert.


Erst im Anschluss kann die fachliche Planung und die erforderliche naturschutzfachliche Bilanzierung abgeschlossen und das ergänzende Wasserrechtsverfahren vom Wasserwirtschaftsamt Landshut eingeleitet werden.

aktuelle Entlandung des Altwassers bei Neutiefenweg
+ aktuelle Entlandung des Altwassers bei Neutiefenweg

Weiterführende Informationen

Links zu anderen Angeboten