Wasserwirtschaftsamt
Landshut

Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer

Niederschlagswasser:

Grundsätzlich stellt die zielgerichtete Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) vorzulegen.

Vielfach ist jedoch im Rahmen des Gemeingebrauchs gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) eine Einleitung in oberirdische Gewässer erlaubnisfrei möglich. Die "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)" sind einzuhalten. Grundvoraussetzung dabei ist, dass eine Versickerung nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist.

Im Zusammenhang mit einer Einleitung ist in jedem Falle zu prüfen, ob die Aufnahmefähigkeit des Gewässers ausreichend ist, um Ausuferungen oder Hochwasser zu vermeiden.

Die Abbildung zeigt einen Bach, der nach einem Starkregenereignis Hochwasser führt. + Ausuferungen durch Regenwassereinleitungen sind zu vermieden

Je nach Art des Gewässers und der Herkunft des Niederschlagswassers sind vor der Einleitung Behandlungsanlagen erforderlich, um das Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Anlagen der Regenwasserbehandlung sind zum Erhalt ihrer Funktion regelmäßig zu warten.

Die Abbildung zeigt eine Bodenfilteranlage, in der Schwebstoffe ausgefiltert werden. + Rückhaltung und Reinigung des Wassers in einer Bodenfilteranlage

Erlaubnisfreie Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer

Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer ist eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Es bedarf daher grundsätzlich einer entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Hiervon ausgenommen kann Niederschlagswasser in vielen Fällen genehmigungsfrei in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden, sofern im Sinne des Gemeingebrauchs gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) die "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG)" eingehalten werden.

Die wesentlichen Anforderungen für eine erlaubnisfreie Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer sind:

Auf die Detailregelungen der Technischen Regeln wird verwiesen. Im Einzelfall kann eine Vorbehandlung des Niederschlagswassers erforderlich sein.

Anlagen der Regenwasserbehandlung sind zum Erhalt ihrer Funktion regelmäßig zu pflegen und zu warten. Es Aufgabe des Bauherrn bzw. seines Planers, die Voraussetzungen für eine erlaubnisfreie Einleitung von Niederschlagswasser unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse zu prüfen und zu verantworten.

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